Vortrag zum Thema Gewaltschutz und das GewaltschutzGesetz

Vortrag zum Thema Gewaltschutz und das GewaltschutzGesetz
Personen, die von Gewalt oder Androhung von Gewalt, häuslicher Gewalt oder auch Gewalt außerhalb von Partnerschaften und Ehen betroffen sind, haben die Möglichkeit gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Vortrag thematisiert die juristischen Möglichkeiten in den Fällen, in denen Personen Opfer von Gewalt werden.
Im Rahmen des Vortrags werden unter anderem folgende Fragestellungen erläutert:
Welche Arten von Gewalt umfasst das Gewaltschutzgesetz?
Welche Ansprüche habe ich i.S.d. Gewaltschutzgesetztes, wenn ich Opfer von Gewalt geworden bin?
Kann ich auch Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz geltend machen, wenn ich Opfer von Stalking bin? Haben Ehepartner weitergehende Ansprüche?
Kann eine Wohnungsüberlassung zugunsten des Opfers erreicht werden, wenn Opfer und Täter einen gemeinsamen Haushalt führen?
Welche Kosten entstehen, wenn ein gerichtliches Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz eingeleitet wird und kann staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden?
Welche Folge hat ein Verstoß gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung?
Eine Spende in Höhe von 5 Euro ist erwünscht.
Referentin: Katharina Heideling, Rechtsanwältin
Termine: 19.04. und 18.10.2022 jeweils um 19 Uhr
Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich!
Anmeldeformular
Hiermit melde ich mich verbindlich für die Veranstaltung an:
Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto der Frauenberatungsstelle Osnabrück:
IBAN: DE15 2655 0105 0000 5125 66
Bitte erst bei Kursbeginn zahlen!
Rücktritt bis vierzehn Tage vor der Veranstaltung – danach muss die Gebühr einbehalten werden, wenn keine Ersatzfrau gestellt wird.
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